Gemeinschaftsschule Gersheim

  • Start
  • Corona
  • Unsere Schule
    • Wir sind Gersheim
    • Schulleitung
    • Kollegium
    • Verwaltung
    • ALF | FGTS
    • Schulsozialarbeit
    • Förderteam
    • Elternvertretung
    • Förderverein
  • Unser Profil
    • Pädagogische Arbeit
    • Soziales Lernen >
      • Trainingsraum
      • Erlebnispaedagogik
      • Schule ohne Rassismus
      • Streitschlichtung
      • Patenschaft
    • Oberstufe
    • Bilingualer Unterricht
    • Inklusion
    • Leseförderung
    • Lernfoerderung
    • Abschluesse
    • Berufsbegleitung >
      • Berufsberater Schulz
      • AnschlussDirekt
    • Arbeitsgemeinschaften
  • Service
    • Schulbuchausleihe
    • Digitales Lernen
    • Info zur Anmeldung
    • Abschluesse
    • Daten & Dokumente
    • Verordnungen
    • Notfallnummern
  • Rundgang
  • Kontakt
    • Datenschutz
  • Archiv
    • Schulkurier
  • Start
  • Corona
  • Unsere Schule
    • Wir sind Gersheim
    • Schulleitung
    • Kollegium
    • Verwaltung
    • ALF | FGTS
    • Schulsozialarbeit
    • Förderteam
    • Elternvertretung
    • Förderverein
  • Unser Profil
    • Pädagogische Arbeit
    • Soziales Lernen >
      • Trainingsraum
      • Erlebnispaedagogik
      • Schule ohne Rassismus
      • Streitschlichtung
      • Patenschaft
    • Oberstufe
    • Bilingualer Unterricht
    • Inklusion
    • Leseförderung
    • Lernfoerderung
    • Abschluesse
    • Berufsbegleitung >
      • Berufsberater Schulz
      • AnschlussDirekt
    • Arbeitsgemeinschaften
  • Service
    • Schulbuchausleihe
    • Digitales Lernen
    • Info zur Anmeldung
    • Abschluesse
    • Daten & Dokumente
    • Verordnungen
    • Notfallnummern
  • Rundgang
  • Kontakt
    • Datenschutz
  • Archiv
    • Schulkurier

Zur Anmeldung eines Kindes in die 5. Klasse unserer Schule benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
​


​Bitte bringen Sie zur Anmeldung ...

das Halbjahreszeugnis und den Entwicklungsbericht (Originale),

eine Kopie der Abstammungsurkunde

sowie Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung über Masernschutz im Original mit!



Wegen Gesetzesänderung zum 01. März 2020 gilt als Bescheinigung... 

entweder 
ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht,

​oder
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
 
oder
eine  ärztliche  Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann,
 
oder
eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.


​

   Gemeinschaftsschule Gersheim
Bild

Schulstraße 32

66453 Gersheim

+49 6843 9007-0 (Tel)

+49 6843 9007- 29(Fax)

info[at]gemsger.eu