Gemeinsam Kinder stärken
Wie man mit 'Cybergrooming' umgehen kann
von Annektarin Glatt
Schon im frühen Alter werden Kinder in der heutigen Zeit in einem Umfang mit sexualisierten Bildern, Filmen etc. konfrontiert.
Herr Flatau, Mitarbeiter der Beratungsstelle 'Phoenix' gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen in Saarbrücken, hatte in den Tagen zuvor die vier sechsten Klasse der Schule besucht, und mit ihnen über das Thema Cybergrooming gesprochen.
Dabei zeigte sich, dass viele Kinder jeder Klasse Apps auf ihrem Handy haben, über die sich Täter und Täterinnen Zugang zu ihnen verschaffen könnten und dies auch tun, wie einige berichteten. Aus Scham, Unsicherheit oder Angst wenden sich die Kinder dann nicht an ihre Eltern, denen meist auch nicht bewusst ist, wie gefährdet ihre Kinder sind. Oft werden sie damit allein gelassen.
→ Kinder können nichts dafür, wenn ihnen entsprechende Bilder oder Filme zugeschickt werden, in großen Chatgruppen auftauchen oder sie auf bestimmten Plattformen damit ungewollt konfrontiert werden.
In solchen Fällen empfiehlt Herr Flatau folgende Vorgehensweisen:
Cybergrooming ist in Deutschland strafbar!
Wir Erwachsene haben die Verantwortung, unsere Kinder zu schützen und auf ihrem Weg zu unterstützen.
Nur gemeinsam mit ihnen können wir dem Thema begegnen! Seien wir für unsere Kinder da!
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:
Bundeskriminalamt BKA
Klicksafe
AWO Saarland
Schon im frühen Alter werden Kinder in der heutigen Zeit in einem Umfang mit sexualisierten Bildern, Filmen etc. konfrontiert.
Herr Flatau, Mitarbeiter der Beratungsstelle 'Phoenix' gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen in Saarbrücken, hatte in den Tagen zuvor die vier sechsten Klasse der Schule besucht, und mit ihnen über das Thema Cybergrooming gesprochen.
Dabei zeigte sich, dass viele Kinder jeder Klasse Apps auf ihrem Handy haben, über die sich Täter und Täterinnen Zugang zu ihnen verschaffen könnten und dies auch tun, wie einige berichteten. Aus Scham, Unsicherheit oder Angst wenden sich die Kinder dann nicht an ihre Eltern, denen meist auch nicht bewusst ist, wie gefährdet ihre Kinder sind. Oft werden sie damit allein gelassen.
→ Kinder können nichts dafür, wenn ihnen entsprechende Bilder oder Filme zugeschickt werden, in großen Chatgruppen auftauchen oder sie auf bestimmten Plattformen damit ungewollt konfrontiert werden.
In solchen Fällen empfiehlt Herr Flatau folgende Vorgehensweisen:
- Kommen Sie regelmäßig ins Gespräch mit Ihren Kindern.
- Lassen Sie sich zeigen, was die Kinder im Internet tun, welche Spiele sie spielen und mit wem sie in Kontakt sind.
- Reagieren Sie möglichst gelassen.
- Lassen Sie sich die Zusammenhänge erklären.
- Überlegen Sie gemeinsam, welche Art von Vorgehen sinnvoll ist.
Cybergrooming ist in Deutschland strafbar!
- Weisen Sie Ihre darauf hin, dass die Annäherungen bzw. Aufforderungen strafbar sind und Konsequenzen (Anzeige) erfolgen sollten, um deutliche Zeichen gegen den Vertrauensmissbrauch der Kinder zu setzen.
Wir Erwachsene haben die Verantwortung, unsere Kinder zu schützen und auf ihrem Weg zu unterstützen.
Nur gemeinsam mit ihnen können wir dem Thema begegnen! Seien wir für unsere Kinder da!
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:
Bundeskriminalamt BKA
Klicksafe
AWO Saarland